Meilenstein im Greifvogelschutz
Strafverfolgung wird erleichtert, keine Toleranz bei Wilderei bedrohter Tierarten
Auch heute noch nimmt die illegale Greifvogelverfolgung hierzulande dramatische Ausmaße an, immer wieder werden Greifvögel Opfer von illegalen Abschüssen oder Vergiftungen. Obwohl grundsätzlich jede Art der Verfolgung von Greifvögeln eine Straftat darstellt, wurde bislang nur in bestimmten Fällen geahndet, demnach hatte kaum ein Abschuss rechtliche Konsequenzen zur Folge. Der durch das Justizministerium neu beschlossene Erlass sorgt für eine einfachere Strafverfolgung bei illegaler Greifvogelverfolgung.
Zur Rechtslage
Grundsätzlich sind gemäß § 181 f StGB jene, die eine geschützt wildlebende Tierart verfolgen, mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen, es sei denn, die Handlung betrifft nur eine „unerhebliche Menge“ der Exemplare und sorgt damit einhergehend für „unerhebliche Auswirkungen“ auf den Erhaltungszustand. Demzufolge bedurfte es bislang im Lauf des Strafverfahrens meist einer Prüfung im Einzelfall, um beurteilen zu können, ob eine „ausreichende Menge“ von geschützten Tieren getötet wurde. Im Zuge dessen war überdies meist ein zeitaufwändiges Gutachten durch Sachverständige notwendig.
Durch den Erlass soll ein besserer Schutz der heimischen Tierwelt gewährleistet werden, insbesondere für seltene Tierarten mit einer sehr niedrigen Population, etwa wie der Kaiseradler, und soll zudem die langersehnte, notwendige Klarheit im Sinne der Beurteilung der nicht unerheblichen Mengen im Sinne des Strafrechts sorgen. Des Weiteren soll nun sichergestellt werden, dass jeder Fall von Greifvogelverfolgung rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Kriterien und Schwellenwerte
Damit in Fällen der illegalen Verfolgung, speziell bei bedrohten Arten, besser beurteilt werden kann, wurden in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt Kriterien und Schwellenwerte als grundlegendes Richtmaß für die Bewertung von rechtswidrigen Eingriffen in den Bestand streng geschützter Vogelarten in Österreich unter Berücksichtigung der Bestandszahlen und des Erhaltungszustandes berechnet. Derartige Schwellenwerte geben Auskunft darüber, ab welcher Anzahl der getöteten Tiere erhebliche Auswirkungen für die Population einhergehen und bieten ebenso eine fundierte Richtlinie für die Beurteilung von Fällen illegaler Greifvogelverfolgung.
Wir sind stolz, dass die Strafverfolgung bei Wildtierkriminalität nun verschärft werden soll und unsere Bemühungen Früchte tragen!
"Für einen nachhaltigen und effektiven Kampf gegen Wildtierkriminalität sind klare Vorgaben unumgänglich und wir von BirdLife Österreich begrüßen diesen Schritt als einen wichtigen Meilenstein zum Schutz unserer Artenvielfalt“.
Dr. Gábor Wichmann, Geschäftsführer von BirdLife Österreich